General Trading Condition Help

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vor dem Erwerb der ProTicket - Eintrittskarte akzeptiert der Erwerber (Endkunde) die folgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ von ProTicket GmbH & Co. KG.

  • Durch den Erwerb einer Eintrittskarte kommen hinsichtlich des Veranstaltungsbesuches Vertragsbeziehungen ausschließlich zwischen dem Erwerber bzw. Inhaber der Eintrittskarte und dem jeweiligen Veranstalter zustande.


  • ProTicket GmbH & Co. KG verkauft die Eintrittskarten im Namen und für Rechnung des Veranstalters. ProTicket GmbH & Co. KG erbringt die Dienstleistung mit dem ProTicket-System bezüglich der Vermittlung der Eintrittskarten. ProTicket GmbH & Co. KG übernimmt nicht das Risiko einer evtl. Insolvenz des Veranstalters.


  • Werden dem Käufer Eintrittskarten übersandt und sollten diese verloren gehen, trägt der Käufer kein Risiko. Durch die Auftragsnummer ist eine eindeutige Karten- und Käuferidentifizierung durch ProTicket möglich. In diesem Fall werden Ersatzkarten für den berechtigten Kartenkäufer an der Abendkasse hinterlegt.


  • Es werden bei der Buchung die besten zur Verfügung stehenden Plätze pro Reihe in der ausgewählten Kategorie von ProTicket angezeigt. Aus diesen Vorschlägen kann der Käufer sich die für Ihn in Frage kommenden Karten auswählen. Sollten mehrere Karten bestellt werden, so werden zusammenhängende (nebeneinander liegende) Plätze gebucht.


  • Beim Erwerb von Eintrittskarten über das Internet, oder Buchung in einen Auftrag durch den Call-Center Mitarbeiter, geht das Angebot für einen Vertragsabschluß vom Kunden aus, sobald er, bzw. das Call-Center, das Feld „Bestellen“ im Buchungsabschluss angeklickt hat. Mit Zuteilung der Auftragsnummer nimmt ProTicket GmbH & Co. KG das Vertragsangebot des Kunden an. Für den Internetnutzer besteht die Möglichkeit, sich seine durch das ProTicket-System generierte Reservierungsbestätigung und Rechnung selbst auf dem eigenen PC auszudrucken. Ebenfalls werden diese Daten per e-mail zugesandt. Für telefonische Bestellungen über die Hotline senden wir dem Besteller die entsprechende Reservierungsbestätigung mit beiliegender Rechnung per Post zu.


  • Pro Bestellung ist der Kartenkauf über das Internet auf die Anzahl von sechs Karten beschränkt. Sollte der Kunde mehr als 6 Karten benötigen, bitten wir um Rücksprache mit der Hotline. Je Bestellung (Gesamtauftrag) wird einmalig eine Auftragsgebühr in Höhe von 3,70 € (zzgl. Versandkosten in Höhe von 1,30 €) erhoben. Im Falle einer Kreditkarten Zahlung wird die Auftragsgebühr um das jeweilige Kreditkarten-Disagio erhöht.


  • Bei Zahlungeingang bis 3 Tage vor der gebuchten Veranstaltung, werden nach Zahlungseingang die Karten per Post versandt. Bei späterem Zahlungseingang werden die Karten an der Abendkasse zur Abholung hinterlegt.


  • Bei Aushändigung der Karten an der Abendkasse ist der Erwerber bzw. Inhaber verpflichtet, einen amtlichen Lichtbildausweis mitzuführen und diesen auf Verlangen an der Abendkasse vorzuzeigen. Bei verlorengegangener Karte muss sich der Abholer wenn er nicht Kartenkäufer ist, als berechtigter Inhaber durch eine Vollmacht legitimieren. Anhand der Buchungsdaten des auf der Eintrittskarte ausgedruckten Barcodes und der Auftragsnummer, ist eine eindeutige Käuferidentifizierung möglich.


  • Reservierte und noch nicht bezahlte Karten, die zur Abholung und Bezahlung an der Abendkasse hinterlegt sind, müssen bis dreißig Minuten vor Veranstaltungsbeginn abgeholt und bezahlt werden. Danach behält sich der Veranstalter bei entsprechender Kartennachfrage das Recht vor, die verbindlich reservierte Eintrittskarte an andere Interessenten weiter zu verkaufen, wenn Sie nicht rechtzeitig abgeholt werden.


  • Trifft ein Kartenerwerber bzw. -inhaber erst nach dem Beginn einer Veranstaltung ein, verliert er bis zur nächsten Veranstaltungspause das Recht auf den auf der Karte ausgewiesenen Sitzplatz, um andere Besucher nicht zu stören. Der Karteninhaber kann sich ersatzweise auf einen vom Ordnerdienst zugewiesenen Platz begeben.


  • Gekaufte Eintrittskarten sind vom Umtausch ausgeschlossen. Es besteht somit grundsätzlich kein Anspruch auf Rücknahme der gekauften Karten. Bei Verlegung einer Veranstaltung behalten die Eintrittskarten für den neuen Veranstaltungstermin ihre Gültigkeit. Der Karteninhaber hat in diesem Fall jedoch ein Wahlrecht der Ausübung des Rücktrittsrechts und Rückgabe der Karte nur bis zum Tag vor dem tatsächlich verlegten Veranstaltungstermin.


  • Eintrittskarten werden jedoch dann zurückgenommen, wenn die Veranstaltung ersatzlos abgesagt werden muss. Rücknahme und Rückerstattung des Kaufpreises erfolgen in diesem Falle bis zu vier Wochen nach dem Veranstaltungstermin und bei der Vorverkaufsstelle, bei der die Karte erworben wurde. Über das Internet bei ProTicket GmbH & Co. KG erworbene Karten werden vom Käufer per Post an folgende Adresse zurück gesandt: ProTicket GmbH & Co. KG Antonio-Segni-Str. 4 44263 Dortmund.


  • Tonbandgeräte, Film-, Foto- oder Videokameras dürfen bei der Veranstaltung nicht mitgeführt oder betrieben werden. Aufnahmen jedweder Form sind untersagt – jeder Mißbrauch wird strafrechtlich verfolgt.


  • Gefährliche Gegenstände wie Gasbehälter, pyrotechnische Artikel, Fackeln, Waffen jeder Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen (insbesondere Flaschen und Dosen) dürfen bei keiner Veranstaltung (insbesondere nicht bei Rock- und Popkonzerten) mitgebracht werden.


  • Die Veranstalter übernehmen Haftung für Gesundheitsschäden, die infolge extremer und überhöhter Lautstärke bei Veranstaltungen entstehen können. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug bei leichter Fahrlässigkeit ist auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt. Die Haftung für sonstige Sach- und Körperschäden ist ebenfalls ausgeschlossen, es sei denn, dass den jeweiligen Veranstalter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.


  • Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, das Programm unwesentlich zu ändern, indem auch Umbesetzungen oder alternierende Besetzungen im Programm möglich sind.


  • Der Eintrittskartenerwerber bzw. –inhaber willigt ohne Vergütung durch den Veranstalter darin ein, dass im Rahmen der Bühnenveranstaltung Bild- und Tonaufnahmen von Seiten des Veranstalters von der Vorstellung erstellt werden können und genehmigt dies durch den Kauf der Eintrittskarte ausdrücklich. Eventuelle Sichtbehinderungen durch Kameras werden entschädigt. Er genehmigt ebenso, diese Aufnahmen zeitlich und räumlich beschränkt über einen Sender auszustrahlen oder ausstrahlen zu lassen.


  • Die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte und die Hinweise der Ordnungskräfte sind zu beachten, wobei der Veranstalter grundsätzlich das Hausrecht gegenüber dem Publikum ausübt. Das Betreten des Bühnenbereichs und Besteigen von Absperrgittern ist untersagt. Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Geschäftsbedingungen behält sich der jeweilige Veranstalter bzw. Hausrechtsinhaber vor, Karteninhaber vom Veranstaltungsort zu verweisen bzw. ein grundsätzliches Hausverbot auszusprechen.


  • Die Eintrittskarte verliert beim Verlassen der Spielstätte/Kontrollzone ihre Gültigkeit.


  • Gute Unterhaltung wünscht Ihnen Ihr ProTicket GmbH & Co. KG Team!


    Das neue Fernabsatzgesetz

    Das neu verabschiedete Fernabsatzgesetz sieht ein generelles Widerrufs- oder Rückgaberecht des Käufers vor, bei dem sich Kunde und Käufer nicht persönlich gegenüberstehen.

    Ausnahmen vom neuen Fernabsatzgesetz sind u.a, bei Reservierungsdienstleistungen wie z.B. Eintrittskartenverkauf vorgesehen:

    "Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Verträge ... ... über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsabschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen."

    Nach einem Urteil des Amtsgerichts München vom 02.12.2005 entspricht die Bestellung von Eintrittskarten über das Internet bzw. per Telefon nicht dem Fernabsatzgesetz.

    Zwar sei es richtig, dass der Kaufvertrag über die Karten nicht persönlich, sonders übers Telefon und per Email zustande gekommen sei. Aber nicht für jeden solcher Käufe würden die Vorschriften über Fernabsatzverträge gelten. Erbringe der Verkäufer Leistungen im Bereich Freizeitgestaltung - wie hier die Lieferung von Eintrittskarten für einen bestimmten Zeitpunkt - fänden nach der geltenden Rechtslage die Vorschriften über die Fernabsatzverträge, insbesondere das Rücktrittsrecht keine Anwendung. Dabei sei es nicht nötig, dass der Verkäufer die Dienstleistung, hier die Veranstaltung im Spiegelzelt selbst erbringe. Auch die Vermittlung der Tickets für diese Veranstaltung falle unter die Ausnahmeregelung.

    Das Urteil ist rechtskräftig. Das Landgericht München I wies die Berufung zurück. Auch die eingelegte Revision beim Bundesgerichtshof war erfolglos.

    - Urteil des AG München vom 2.12.2005, AZ 182 C 26144/05 –

    Zusatz:

    Die §§ 312 b und folgende Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) enthalten Vorschriften über die sogenannten Fernabsatzverträge. Dies sind Verträge die zwischen einem Unternehmen und einem Verbraucher unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, d.h. z.B. Telefon, Email, Telekopien, Briefe, Kataloge, Rundfunk, Tele- und Mediendienste zustande gekommen sind. Bei diesen Vertragsabschlüssen wird der Verbraucher als besonders schutzbedürftig angesehen, da der Vertragspartner und das Produkt, das er verkauft, „unsichtbar“ ist, d.h. dem Käufer nicht körperlich gegenüber steht. Daher räumt das BGB dem Verbraucher unter anderem auch ein Widerrufsrecht ein.

    Dieses gilt allerdings nicht für alle Verträge dieser Art. Eine Ausnahme ist unter anderem eine Dienstleistung im Freizeitbereich, also auch der Kartenverkauf, § 312 b III Ziffer 6 BGB. Da hier der Erfüllungszeitpunkt – das Datum der Veranstaltung – genau festgelegt ist, würde die Einräumung eines Widerrufsrechts, dass eventuell dann kurz vor der Veranstaltung erfolgte, den Ticketverkäufer unverhältnismäßig belasten.

    Dem Urteil des Amtsgerichts München nach ist die Bestellung von Eintrittskarten ein rechtsverbindlicher Vertrag, der, auch wenn er über Telefon bzw. Internet abgeschlossen wurde, nicht dem Fernabsatzgesetz entspricht und demnach auch kein Widerrufsrecht für den Kunden besteht.

    Die Bestellung von Eintrittskarten ist damit eine verbindliche Bestellung.

    Stand: 19.09.2007


    Haftungsausschluss

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